Zum Inhalt springen

Haftungshinweise

Bei allen „geringfügigen Hilfeleistungen“ – also alles, was als Gefälligkeit, von einem Freund, Nachbar oder Kollege ohne Fachqualifikation auch erledigt werden könnte, gilt ein stillschweigender Haftungsausschluss als vereinbart, auch für Schäden während dieser Veranstaltung.

Bei sogenannten „gefahrenträchtigen Arbeiten“ ist die Haftung für jegliche mögliche Schäden (auch Folgeschäden), auf grobe Fahrlässigkeit oder Absicht beschränkt. Dies gilt für das Veranstaltungsformat bzw. den Veranstalter selbst, aber auch für die Mitarbeiter/Helfer. Als
gefahrenträchtig werden alle Arbeiten verstanden, wo entweder ein bekanntes Risiko bei der Benutzung besteht, oder aber auch nur bei der Reparatur selbst.

Eine Haftung für die Funktion ist auf den Übergabezeitpunkt beschränkt. Helfer können einen Reparaturversuch (begründet) abbrechen, wenn ein sicherer Betrieb eines Gerätes oder eine Reparatur nicht möglich ist (z.B. benötigtes Ersatzteil nicht erhältlich, zu teuer, Teile fehlen,…). Bei bestehenden Sicherheitsmängeln muss sich der Helfer durch die Unterschrift des Besuchers bestätigen lassen, dass das Gerät nicht weiterbetrieben werden darf. Eine evtl. notwendige Entsorgung ist Sache des Besuchers.

 

Impressum  |  Kontakt  |  Datenschutzerklärung  | Mitgliederbereich
Reparaturcafé Reinheim  
Kirchstrasse 24  
64354 Reinheim  
Tel.: 06162-914151